Über die genaue Interpretation gehen die Ansichten auch unter den
Experten auseinander. Keine konnte bisher ganz überzeugen.

a) Es handelt sich um die Anzahl der Gespanne (ein Gespann = zwei Pferde),
   über die ein Hof verfügen kann.
   Dagegen spricht dass es kein Viertelgespann geben kann und dass die
   Einteilung der Spänner teilweise erheblich von den Viehschatzungen im
   gleichen Zeitraum abweicht.

b) Es handelt sich um die Anzahl der Gespanne, die ein Hof für
   Spanndienste abstellen muss, also von der Lehns- oder Leibabhängigkeit
   vom jeweiligen Herrn abhängt.
   Dagegen spricht auch hier das halbe Pferd des Viertelspänners. Eventuell
   könnte es sich ja um einen viertel Spanndienst handeln.

c) Es handelt sich um eine Klassifizierung der Hofgröße, die eine
   Einteilung der (steuerlichen) Leistungsfähigkeit der jeweiligen Höfe
   darstellt und hat mit den Gespannen nicht (mehr) zu tun.
   Dagegen spricht, dass es zumindest in früheren Zeiten einen
   Bezug zu Gespann gegeben haben muss.

Zurück